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BGH, 21.10.1981 - 2 StR 327/81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Entfernung der Angeklagten aus dem Sitzungssaal - Tatmehrheit bei einer gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung einerseits und der schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung andererseits
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 327/81
Da auch durch die andauernde Freiheitsberaubung das erheblichere Delikt der schweren räuberischen Erpressung nicht mit der gefährlichen Körperverletzung zu einer Einheit zusammengefaßt werden konnte (BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]), ist die Ansicht des Landgerichts zutreffend. - BGH, 26.06.1979 - 5 StR 199/79
Begründung der Tatmehrheit zwischen der Vergewaltigung und der räuberischen …
Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 327/81
Das gilt auch insoweit, als das Landgericht zwischen der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung einerseits und der schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung andererseits Tatmehrheit angenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79).